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Projekt HU-Trennungsrechnung

Aussonderung

Informationen zur Vorgehensweise bei der Aussonderung zentral inventarisierter Vermögensgegenstände.

Die Vorgehensweise bei der Aussonderung von Wirtschaftsgütern ist für alle (auch vor dem 01.01.2015) beschafften Gegenstände in der Vermögensordnung der HU, unter Punkt 5.3, geregelt. Details zu Gegenständen, die nach dem 01.01.2015 beschafft wurden, können Sie auch in der Inventarisierungsrichtlinie nachlesen.

 

  • Kommt eine Verwendung in anderen Organisationseinheiten in Betracht, erfolgt die Bekanntgabe in der HU-Info und die Umsetzung.
  • Erst danach wäre eine eventuelle Veräußerung zu prüfen.
  • Ist das Gerät unbrauchbar geworden, ist es als Altmaterial zu verkaufen oder als Verschrottung auszusondern. In beiden Fällen muss die Titelverwalterin oder der Titelverwalter das jeweilige Vorgehen genehmigen.
  • Wirtschaftsgüter, die nach dem 01.01.2015 beschafft und damit zentral inventarisiert worden sind, müssen von uns aus dem Anlagenbestand ausgebucht werden, wenn Sie die HU verlassen. Bitte benutzen Sie dafür das Formblatt Aussonderungsantrag/-verfügung und geben uns die Bestätigung der Titelverwalterin oder des Titelverwalters und ggf. weitere Dokumente (z.B. Kaufvertrag, Bestätigung für die Überlassung o.ä.) mit.

 

Das Team der Anlagenbuchführung unterstützt Sie gern bei der Ermittlung des Restwertes des Wirtschaftsguts. Damit können wir Sie bei der Ermittlung eines Verkaufswerts unterstützen.

 

Haben Sie Fragen zur Aussonderung? Nutzen Sie doch unsere FAQ!